Finanzielle Unterstützung – Wie ist die Regelung von Gesetz und Krankenkasse?

Die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch ist festgelegt im Sozialgesetzbuch und Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Im Falle einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden die Kosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung werden die Kosten nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Wenn du über ein Netto-Einkommen über 1.258 Euro im Monat verfügst, belaufen sich die Kosten für Dich auf bis zu 600€.

Es gibt jedoch eine Sonderregelung: Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze übernimmt das  Bundesland, in dem du lebst, die Kosten. Diese Netto-Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.258 Euro monatlich – das gilt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2022. Für jedes unterhaltspflichtige Kind  kommen 298 Euro dazu. Sind die Kosten für deine Unterkunft höher als 368 Euro, dann kann die Einkommensgrenze um höchstens 368 Euro erhöht werden. Außerdem werden Deine Kosten gedeckt, wenn Du zum Beispiel Arbeitslosengeld, BAföG oder Geld auf Grundlage des Asylbewerber*innenleistungsgesetzes erhältst. 

Du bist nicht versichert

Wenn Du unter die Sonderregelung fällst, hast Du ein Recht auf Kostenübernahme. Du kannst Dir eine Krankenkasse an Deinem Wohnort aussuchen, die in diesem Fall die Kosten übernimmt.

Du hast keine deutschen Ausweispapiere?

Wenn Du länger als 6 Monate in Deutschland bist, gilt auch für Dich die Sonderregelung. Bei den meisten Krankenkassen musst Du Dich telefonisch melden und einen persönlichen Beratungstermin ausmachen. Ein Nachweis der letzten Gehaltsbescheinigung und ein aktueller Kontoauszug werden oft vorausgesetzt. Die Krankenkasse kann Dir dann eine Kostenübernahmebescheinigung ausstellen, die Du in der Praxis vorlegen kannst. Es ist wichtig, dass Du Dich vor dem Schwangerschaftsabbruch bei Deiner Krankenkasse meldest. Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet Dir das Geld zurückzuzahlen, wenn Du erst nach dem Schwangerschaftsabbruch einen Antrag stellst. Für weitere Informationen suche Dir auf der jeweiligen Internetseite eine Geschäftsstelle in Deiner Nähe raus und melde Dich dort telefonisch.

Hier einige Beratungsangebote zur Kostenübernahme auf den Internetseiten verschiedener Krankenkassen: 

Die Techniker

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/schwangerschaft-und-familie/leistungen-schwangerschaft-geburt/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-naechste-schritte-2008100

DAK

https://dak.de/dak/leistungen/schwangerschaftsabbruch-2259984.html

Knappschaft

https://www.knappschaft.de/DE/LeistungenGesundheit/Schwangerschaft/Schwangerschaftsabbruch/Schwangerschaftsabbruch.html 

    Knappschaft Antragsformular

    https://www.knappschaft.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Weitere   /AntragSchwangerschaftsabbruchGesetzlichVersichert_11062.pdf?__blob=publicationFile&v=4

AOK

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/schwangerschaftsabbruch/

Barmer

https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/leistungen-familie/schwangerschaftsabbruch-8528